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Erziehungswissenschaft (Staatsexamen)

Verbindliche Informationen entnehmen Sie bitte der 
Wissenschaftlichen Prüfungsordnung des Landes Baden-Württemberg!
Link zur Prüfungsordnung

In Baden-Württemberg können Sie Erziehungswissenschaft als Unterrichtsfach studieren, jedoch nicht unterrichten. In anderen Bundesländern ist das Unterrichten des Fachs aber möglich, weshalb es sinnvoll sein kann, diese Studienwahl zu treffen. 

Informationen über den Studiengang Erziehungswissenschaft (Staatsexamen) erhalten Sie beim Zentrum für Lehrerbildung und beim Landeslehrerprüfungsamt.

Studienplan für Studierende mit dem Hauptfach Erziehungswissenschaft

Wir bieten Erziehungswissenschaft als Hauptfach oder als Erweiterungsfach an.

Grundstudium

Folgende Veranstaltungen sind zu besuchen:

  • 3 Seminare mit benoteten Scheinen (einer davon durch eine schriftliche Arbeit)
  • Vorlesung Einführung in die Schulpädagogik
  • Vorlesung Einführung in die Pädagogische Psychologie
  • 2 Methodenkurse (Die Teilnahme an einem ergänzenden Tutoraten ist obligatorisch.)
    • Deskriptive Verfahren in der empirisch-pädagogischen Forschung und wissenschaftstheoretische Grundlagen
    • Verfahren der Datenerhebung in der empirisch-pädagogischen Forschung

Orientierungsprüfung

Die Orientierungsprüfung ist studienbegleitend und muss bis zu Beginn der Vorlesungszeit des dritten Fachsemesters abgelegt werden.
Wer Erziehungswissenschaft mit dem Ziel Staatsexamen studiert, legt seine Orientierungsprüfung im Kurs

  • Deskriptive Verfahren der Datenerhebung in der empirisch-pädagogischen Forschung ab (mindestens ausreichend).

Beim Erweiterungsfach entfällt die Orientierungsprüfung.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung ist bis zu Beginn des 5. Fachsemesters abzulegen. Ist die Zwischenprüfung einschließlich einer etwaigen Wiederholung nicht bis spätestens zum Beginn des 7. Fachsemesters abgelegt, erlischt der Prüfungsanspruch in diesem Fach.

Prüfungszeiträume sind die erste oder letzte Woche der Vorlesungszeit.

Ablauf der Zwischenprüfung

In der 30-minütigen mündlichen Prüfung gibt der Kandidat/in Auskunft über zwei von ihm selber vorher ausgewählte Themengebiete, die mit zwei im Grundstudium besuchten Lehrveranstaltungen (Vorlesung oder Seminar) identisch sein können. Dies bedeutet, dass auch zwei verschiedene Dozenten als Prüfer ausgewählt werden können - abhängig von ihrer fachlichen Zuständigkeit. Es ist sehr ratsam, frühzeitig mit den gewünschten Prüfern die Themen für die Zwischenprüfung abzusprechen.

Auch die Zwischenprüfung entfällt beim Erweiterungsfach.

Hauptstudium

2 Hauptseminare aus dem Angebot des Instituts (Masterstudiengang und Wahlpflichtmodule). 

Voraussetzungen für die Zulassung zur wissenschaftlichen Prüfung:

  1.    Das Zwischenprüfungszeugnis (entfällt beim Erweiterungsfach)
  2.    Scheine über die erfolgreiche Teilnahme an 3 Proseminaren
  3.    Scheine über die erfolgreiche Teilnahme an 2 Seminaren aus dem Hauptstudium

Anforderungen in der Prüfung

In den folgenden Lehrgebieten sind wissenschaftliche Kompetenzen und Kenntnisse nachzuweisen:

  • Forschungsmethoden der Erziehungswissenschaft
  • Allgemeine Erziehungswissenschaft:
    • Systematische Fragestellungen und ausgewählte Themen der Geschichte der Pädagogik
  • Differenzielle Erziehungswissenschaft (Handlungsformen und Handlungsfelder von Erziehung und Bildung):
    • Schulpädagogik sowie wahlweise Erwachsenenbildung, Sozialpädagogik, Sonderpädagogik, Wirtschaftspädagogik oder Berufspädagogik
  • Pädagogische Psychologie und Pädagogische Soziologie:
    • Lern-, Entwicklungs- und Sozialpsychologie bzw. politisch-soziale Dimension von Erziehung und Bildung

Durchführung der Prüfung

  1. 4-stündige Klausur
    sechs Themen der genannten Gebiete werden zur Wahl gestellt, eines muss bearbeitet werden
  2. Mündliche Prüfung
    In der Regel geht sie von 2 Prüfungsgebieten aus den oben genannten Bereichen aus, die der Bewerber mit Zustimmung seiner Prüfer gewählt hat. Jedes dieser Prüfungsgebiete wird etwa 15 Minuten geprüft. Die weitere Prüfungszeit entfällt auf die übrigen Bereiche. Gegenstand und näherer Umkreis der Wissenschaftlichen Arbeit und das Prüfungsgebiet, dem die in der schriftlichen Prüfung gewählte Aufgabe entnommen wurde, bleiben außer Betracht.

Weitere Informationen

Zwischenprüfungsordnung
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